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   BGH, 20.05.2021 - 3 StR 302/20   

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BGH, 20.05.2021 - 3 StR 302/20 (https://dejure.org/2021,20153)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2021 - 3 StR 302/20 (https://dejure.org/2021,20153)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2021 - 3 StR 302/20 (https://dejure.org/2021,20153)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 89c StGB; § 200 StPO; § 264 StPO
    Terrorismusfinanzierung (Tathandlung; Sammeln von Vermögenswerten; Absicht zur Begehung einer Katalogtat; bloße Umwidmung eines zu anderen Zwecken gesammelten Vermögens; Entgegennehmen; Austauschverhältnis; Gegenleistung; wirtschaftliche Besserstellung des Täters); ...

  • openjur.de

    § 89c Abs. 2 StGB

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 89c Abs 2 StGB

  • IWW

    § 89c StGB, § ... 89c Abs. 2 Variante 1 StGB, § 89c Abs. 2 StGB, § 89c Abs. 2 Variante 2 StGB, Art. 1 Nr. 1 des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus, § 89a Abs. 2 Nr. 2 und 3 StGB, § 89c Abs. 2, Abs. 1 Satz 1 StGB, § 89a Abs. 1 Satz 1 StGB, § 89a Abs. 2 Nr. 4 StGB, Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2017/541, Rahmenbeschlusses 2002/475/JI, Beschlusses 2005/671/JI, § 89a Abs. 2a StGB, § 200 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 264 Abs. 1 StPO, § 89a Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 126 Abs. 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Terrorismusfinanzierung durch Entgegennehmen eines Vermögenswertes (hier: Verschaffung von Geld durch den Telefonverkauf und Kauf des Flugtickets für die Ausreise nach Ägypten)

  • rewis.io

    Terrorismusfinanzierung: Tathandlung des Sammelns; Umwidmung vorhandenen Vermögens; Begriff des Entgegennehmens

  • bghst-wolterskluwer

    StGB § 89c Abs. 2
    Terrorismusfinanzierung nach § 89c Abs. 2 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 89c Abs. 2
    Terrorismusfinanzierung durch Entgegennehmen eines Vermögenswertes (hier: Verschaffung von Geld durch den Telefonverkauf und Kauf des Flugtickets für die Ausreise nach Ägypten)

  • rechtsportal.de

    StGB § 89c Abs. 2
    Terrorismusfinanzierung durch Entgegennehmen eines Vermögenswertes (hier: Verschaffung von Geld durch den Telefonverkauf und Kauf des Flugtickets für die Ausreise nach Ägypten)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Terrorismusfinanzierung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Verfolgungswille der Staatsanwaltschaft - und die Grenzen des Anklagevorwurfs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Terrorismusfinanzierung - und das Sammeln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 66, 125
  • NJW 2021, 2751
  • NStZ 2021, 730
  • StV 2021, 569
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.11.2020 - 3 StR 31/20

    Vorbereiten einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (wesentlicher

    Auszug aus BGH, 20.05.2021 - 3 StR 302/20
    aa) Vermögenswerte sind bewegliche und unbewegliche Sachen mit wirtschaftlichem Wert sowie Rechte einschließlich Forderungen (BGH, Urteil vom 12. November 2020 - 3 StR 31/20, juris Rn. 29 mwN; s. auch Art. 1 Nr. 1 des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus).

    Dies zielt darauf ab, solchen Taten die wirtschaftliche Grundlage zu entziehen (s. BGH, Urteil vom 12. November 2020 - 3 StR 31/20, juris Rn. 35).

    Entscheidend ist daher, dass die beiden Normen unterschiedliche Verhaltensweisen sowie Angriffsrichtungen erfassen und § 89c StGB gerade Finanzierungshandlungen pönalisiert (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 2020 - 3 StR 31/20, juris Rn. 34 ff.).

  • BGH, 19.01.1999 - 1 StR 171/98

    Mord durch vergiftetes Eis nicht beweisbar

    Auszug aus BGH, 20.05.2021 - 3 StR 302/20
    Eine Entscheidung über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen hat in der gegebenen Konstellation das Landgericht zu treffen, da das vorangegangene Verfahren nicht insgesamt der revisionsgerichtlichen Prüfung unterfällt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2015 - 3 StR 437/12, StraFo 2015, 438 f.; Urteile vom 19. Januar 1999 - 1 StR 171/98, NJW 1999, 1562, 1564; vom 22. Januar 1988 - 2 StR 133/87, NJW 1988, 2483, 2485; MeyerGoßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 8 StrEG Rn. 16).
  • BGH, 26.05.2015 - 3 StR 437/12

    Strafverfolgungsentschädigung: Zuständigkeit nach Freispruch in der

    Auszug aus BGH, 20.05.2021 - 3 StR 302/20
    Eine Entscheidung über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen hat in der gegebenen Konstellation das Landgericht zu treffen, da das vorangegangene Verfahren nicht insgesamt der revisionsgerichtlichen Prüfung unterfällt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2015 - 3 StR 437/12, StraFo 2015, 438 f.; Urteile vom 19. Januar 1999 - 1 StR 171/98, NJW 1999, 1562, 1564; vom 22. Januar 1988 - 2 StR 133/87, NJW 1988, 2483, 2485; MeyerGoßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 8 StrEG Rn. 16).
  • BGH, 22.01.1988 - 2 StR 133/87

    Vermögensfürsorgepflicht des Vorstandsmitglieds einer AG

    Auszug aus BGH, 20.05.2021 - 3 StR 302/20
    Eine Entscheidung über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen hat in der gegebenen Konstellation das Landgericht zu treffen, da das vorangegangene Verfahren nicht insgesamt der revisionsgerichtlichen Prüfung unterfällt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2015 - 3 StR 437/12, StraFo 2015, 438 f.; Urteile vom 19. Januar 1999 - 1 StR 171/98, NJW 1999, 1562, 1564; vom 22. Januar 1988 - 2 StR 133/87, NJW 1988, 2483, 2485; MeyerGoßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 8 StrEG Rn. 16).
  • BGH, 25.07.2019 - AK 36/19

    Dringender Tatverdacht wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden

    Auszug aus BGH, 20.05.2021 - 3 StR 302/20
    Ebenso wenig ist hier eine abschließende Klärung der vom Senat bisher noch nicht ausdrücklich entschiedenen Frage geboten, inwieweit für die Strafbarkeit nach § 89a Abs. 2a StGB im Falle einer Ausreise zum Zweck der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat erforderlich ist, dass in dem Zielstaat Unterweisungen von Personen im Sinne des § 89a Abs. 2 Nr. 1 StGB erfolgen (vgl. einerseits LK/Engelstätter, StGB, 13. Aufl., § 89a Rn. 131 mwN; andererseits Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, StGB, 30. Aufl., § 89a Rn. 18; s. auch BT-Drucks. 18/4087 S. 10; BGH, Beschluss vom 25. Juli 2019 - AK 36/19, juris Rn. 14).
  • BGH, 06.04.2017 - 3 StR 326/16

    Urteil wegen (versuchter) Ausreise nach Syrien rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 20.05.2021 - 3 StR 302/20
    Soweit hinsichtlich der unmittelbaren Ausreisebemühungen naheliegend die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in Betracht kommt, bezieht sich darauf die Kognitionspflicht des Tatgerichts hier nicht; denn das gemäß § 89a Abs. 2a StGB strafbare Unternehmen der Ausreise, die bei Nutzung eines Linienflugzeugs regelmäßig ab dem Einchecken und dem Passieren der nachfolgenden Kontrollen unmittelbar bevorsteht (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - 3 StR 326/16, BGHSt 62, 102 Rn. 7), ist nicht von der zugelassenen Anklage umfasst.
  • BGH, 19.10.2017 - AK 56/17

    Grenzen des Begriffs der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung durch

    Auszug aus BGH, 20.05.2021 - 3 StR 302/20
    Was dem Verfolgungswillen der Staatsanwaltschaft unterliegt, ist im Zweifel durch Auslegung zu ermitteln, wobei nach den Umständen des Einzelfalls auch das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen herangezogen werden kann (BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2017 - AK 56/17, StV 2018, 103 Rn. 11 mwN; s. auch BGH, Beschluss vom 9. September 2020 - 2 StR 261/20, juris Rn. 13 mwN).
  • BGH, 06.12.2017 - AK 63/17

    Überprüfung der Fortdauer von Untersuchungshaft: Gegenstand der Prüfung;

    Auszug aus BGH, 20.05.2021 - 3 StR 302/20
    c) Vor diesem Hintergrund bedarf keiner näheren Erörterung, in welchem konkurrenzrechtlichen Verhältnis die beiden Handlungen zueinander stehen und ob bei der hiesigen Sachlage eine Terrorismusfinanzierung als mitbestrafte Vortat hinter eine etwaige Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zurückträte (vgl. BT-Drucks. 18/4087 S. 11; in verfahrensrechtlicher Hinsicht BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - AK 63/17, NStZ-RR 2018, 53, 54 f.).
  • BGH, 09.09.2020 - 2 StR 261/20

    Gegenstand des Urteils (verfahrensrechtlicher Tatbegriff: allgemeiner Maßstab,

    Auszug aus BGH, 20.05.2021 - 3 StR 302/20
    Was dem Verfolgungswillen der Staatsanwaltschaft unterliegt, ist im Zweifel durch Auslegung zu ermitteln, wobei nach den Umständen des Einzelfalls auch das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen herangezogen werden kann (BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2017 - AK 56/17, StV 2018, 103 Rn. 11 mwN; s. auch BGH, Beschluss vom 9. September 2020 - 2 StR 261/20, juris Rn. 13 mwN).
  • BGH, 07.03.2019 - AK 5/19

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen

    Auszug aus BGH, 20.05.2021 - 3 StR 302/20
    Es umfasst neben dem Einsammeln bei anderen Personen das Zusammentragen im Sinne eines Ansammelns (vgl. BGH, Beschluss vom 7. März 2019 - AK 5/19, juris Rn. 42; MüKoStGB/Schäfer/Anstötz, 4. Aufl., § 89c Rn. 8; LK/Engelstätter, StGB, 13. Aufl., § 89c Rn. 74; Matt/Renzikowski/Henrichs, StGB, 2. Aufl., § 89c Rn. 8a; aA Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, StGB, 30. Aufl., § 89c Rn. 3; NKStGB/ Paeffgen, 5. Aufl., § 89c Rn. 7; SKStGB/Zöller, 9. Aufl., § 89c Rn. 14; AnwKStGB/Gazeas, 3. Aufl., § 89c Rn. 5; Herzog/El Ghazi, GwG, 4. Aufl., § 89c StGB Rn. 21; Niggli/Wiprächter/Fiolka, Basler Kommentar Strafrecht 11, 4. Aufl., Art. 260quinquies Rn. 18).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2021 - 7 StS 3/19

    Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen

    Sammeln bezeichnet das auf eine größere Menge gerichtete Zusammentragen verschiedener Gegenstände; es umfasst neben dem Einsammeln bei anderen Personen gerade auch das Zusammentragen im Sinne eines Ansammelns (vgl. BGH, a.a.O., juris Rn. 42, ferner vom 20. Mai 2021, 3 StR 302/20, juris Rn. 5).
  • BGH, 07.02.2023 - 3 StR 483/21

    Antrag auf Aussetzung des Revisionsverfahrens (ausreichende Verteidigung);

    Damit sammelten sie im Sinne des § 89c Abs. 1 Satz 1 StGB Vermögenswerte (s. hierzu oben II. 2. b) sowie BGH, Beschluss vom 20. Mai 2021 - 3 StR 302/20, BGHSt 66, 125 Rn. 11; Urteil vom 12. November 2020 - 3 StR 31/20, BGHSt 65, 176 Rn. 29; BT-Drucks. 16/12428 S. 15) und stellten diese (zum Teil) zur Verfügung (vgl. zum Begriff des Sammelns, der auch ein Ansammeln im Sinne des Zusammentragens erfasst, BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2021 - 3 StR 302/20, BGHSt 66, 125 Rn. 5; vom 7. März 2019 - AK 5/19, juris Rn. 42; zum Begriff des "zur Verfügung stellen" s. BGH, Beschluss vom 7. März 2019 - AK 5/19, juris Rn. 42; MüKoStGB/Schäfer/Anstötz, 4. Aufl., § 89c Rn. 10).

    Denn der Strafbarkeitsausschluss bei einer Kompensation des erlangten Vermögensvorteils durch eine Bezahlung der erhaltenen Waren (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2021 - 3 StR 302/20, BGHSt 66, 125 Rn. 10 ff.) gilt nur für die Tatbestandsvariante des "Entgegennehmens", nicht für die des "Sammelns" (BGH aaO Rn. 14).

    Denn das von § 89c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 StGB pönalisierte Verhalten war zur Tatzeit nach § 89a Abs. 1 und 2 Nr. 4 StGB aF (idF vom 30. Juli 2009, BGBl. 2009 I S. 2437) strafbar (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2021 - 3 StR 302/20, BGHSt 66, 125 Rn. 16; Urteil vom 12. November 2020 - 3 StR 31/20, BGHSt 65, 176 Rn. 20; Beschluss vom 7. März 2019 - AK 5/19, juris Rn. 35; BTDrucks. 18/4087 S. 8, 10); § 89c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 StGB kommt gemäß § 2 Abs. 3 StGB als das mildere Gesetz zur Anwendung.

  • BGH, 09.08.2022 - 3 StR 500/21

    Verurteilung von Ahmad Abdulaziz Abdullah A. ("Abu Walaa") und weiterer

    Dabei übergab der Angeklagte O. bewusst Beträge, die den Wert der ihm im Gegenzug überlassenen Gegenstände überstiegen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2021 - 3 StR 302/20, BGHSt 66, 125 Rn. 11 ff.).
  • BGH, 14.07.2021 - 3 StR 132/21

    Unmittelbares Ansetzen zum Erwerb der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe

    Allerdings fällt allgemein die Annahme von Gegenständen dann nicht unter den Tatbestand, wenn sie im Rahmen eines Austauschverhältnisses durch eine Gegenleistung kompensiert wird und deshalb keinen Vermögenszuwachs zur Folge hat (vgl. zur entsprechenden einschränkenden Auslegung BGH, Beschluss vom 20. Mai 2021 - 3 StR 302/20, juris Rn. 12 ff.).
  • BGH, 12.08.2021 - 1 StR 162/21

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Beweiswürdigung bei

    Der Senat hat die Entscheidung über die Entschädigung des Angeklagten für die erlittene Untersuchungshaft und etwaige andere Eingriffsmaßnahmen (§§ 8, 2 StrEG) dem Tatgericht überlassen; dieses hat Art und Dauer der einzelnen Maßnahmen zu bestimmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Mai 2021 - 3 StR 302/20 Rn. 24 mwN und vom 25. Oktober 2001 - 1 StR 435/01 Rn. 10).
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